Uni Flensburg droht Studenten mit Rausschmiss
Wer sich nicht rechtzeitig zurückmelde, dem drohe der Verlust des
Studienplatzes, heißt es auf der Website der Uni Flensburg. Die
kostenpflichtige nachträgliche Einschreibung sei „aufgrund einer
Entscheidung des zuständigen Ministeriums" nicht mehr möglich.
Spätmelder erhalten einen Exmatrikulations-Bescheid. Nicht nur
Flensburger Studenten sind empört. „Wir haben keine
Zwangs-Exmatrikulation erlassen", sagt Birte Dammann, Referentin für
Wissenschaft und Forschung im Ministerbüro. Nur das Erheben von
Rückmeldegebühren sei verboten. Der Eintrag auf der Website der Uni
Flensburg sei im Kieler Ministerium so nicht gewollt gewesen. Zuvor sei
bereits aufgefallen, dass die Uni Flensburg zwar direkt keine Gebühren
erhoben habe, diese aber trickreich über Exmatrikulation und
anschließende Neueinschreibung (25 Euro) indirekt eingetrieben habe.
Der Sache werde weiter nachgegangen.
Uni-Kanzler Frank Kupfer
bestätigt: „Wer sich nicht rechtzeitig zurückmeldet, erhält einen
Exmatrikulations-Bescheid". Es gebe aber die Möglichkeit, sich
nachträglich zu melden. Zukünftig wünsche sich die Flensburger Uni die
Wiedereinführung der Säumnisgebühr, die im Zuge des neuen
Hochschulgesetzes abgeschafft wurde. Grund: „Durch 600 verspätete
Rückmeldungen entgehen der Uni etwa 30000 Euro im Jahr", so Kupfer. Die
Fachhochschule Flensburg dagegen exmatrikuliert ihre Studenten nicht
ohne weiteres: „Bei uns ist die Meldung auch einige Wochen später noch
zulässig", sagt Pressesprecher Torsten Haase.
Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) und Uni Lübeck sehen das
ähnlich. „Wir legen großen Wert auf pünktliche Rückmeldung, nehmen aber
nach wie vor auch verspätete Meldungen an", sagt Susanne Schuck,
Leiterin Presse und Kommunikation der CAU. An der Uni Lübeck könne man
sich „unter besonderen Umständen auch bis zum 30. September melden", so
Pressesprecher Rüdiger Labahn.